Allgemeine Geschäftsbedingungen - Fotograf Halle

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 


Inhaber:

Franziska Krause

Fotografie & Fotodesign

Mansfelder Str. 43

06108 Halle



 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote und Leistungen, die durch Franziska Krause (im Folgenden Fotograf genannt) durchgeführt werden.

2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

3. Diese AGB werden dem Kunden vor Annahme des Auftrags überstellt. Mit Annahme des Auftrags sind diese also unwiderruflich Bestandteil der Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Anerkennung seitens des Fotografen vor.

4. Als „Aufnahmen“ im Sinne der AGB gelten alle, durch den Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig von Form und Medium. Als Beispiel seien hier Negative, digitale Dateien, Papierabzüge, Karten und Drucke genannt.

5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen erstellten Aufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu

2. Die durch den Fotografen hergestellten Aufnahmen sind für den privaten Eigengebraucht des Auftraggebers bestimmt. Andere, davon abweichende Nutzungsrechte bedarfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers und des Fotografen.

3. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

4. Bei der digitalen Verwertung der Aufnahmen ist der Fotograf als Urheber des Aufnahme zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

5. Eine Veränderung der Aufnahmen (Beschnitt, Bearbeitung mit einem Bildbearbeitungsprogramm) durch den Auftraggeber oder durch Dritte ist nicht gestattet, in Ausnahmefällen nur mit der schriftlichen Zustimmung des Fotografen und nur unter Nennung der bearbeitenden Person bei Veröffentlichung.

 

III. Vergütung und Auftragserfüllung

1. Für die Herstellung wird ein Honorar berechnet. Dieses ist dem Auftraggeber bei Auftragserteilung bekannt. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.

2. Das Honorar ist vor dem Fotoshooting zu zahlen, spätestens jedoch vor Herausgabe der Aufnahmen. Nachträglich erteilte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu Zahlen. Eine Reservierungsgebühr ist vor Terminbestätigung zu zahlen. Bei Shootings unter 200€ beträgt diese 50€, bei allen Shootings mit einem Wert von über 200€ beträgt diese 100€.

Bei Hochzeitsshootings beträgt die Reservierungsgebühr die Hälfte des jeweils vereinbarten Gesamthonorars. Diese wird nach Auftragserfüllung vom Gesamtbetrag abgezogen.

3. Die Aufnahmen blieben Eigentum des Fotografen bis zur vollständigen Zahlung des Honorars.

4. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil an Dritte ( zB Labore etc.) weitergeben. Der Fotograf ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel.

5. Der Auftraggeber hat dem Fotografen rechtzeitig alle nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Ausführung der Leistungen des Vertrages betreffen.

6. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Auftrages zur Abnahme vorlegt. Eine Herausgabe von unbearbeiteten Dateien, ebenso wie Raw-Dateien erfolgt nicht.

7. Anzeigen von Mängeln muss schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe der Aufnahmen an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als frei von Mängeln und vertragsgemäß abgenommen.

8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.

Liefertermine für Aufnahmen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.Sollte der Auftraggeber nicht pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen, wird die Wartezeit dem Auftraggeber ab einer 15-minütigen Verspätung mit der Hälfte des aktuellen Stundensatzes berechnet (Stundensatz 120€ pro Stunde). Sollte sich der Auftraggeber um mehr als eine halbe Stunde verspäten, ist Franziska Krause nicht mehr verpflichtet, den Auftrag auszuführen und das Honorar ist in vollem, vertraglich vereinbartem Umfang zu zahlen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche auf einen neuen Termin.

 

IV. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

2. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

3. Für Auftraggeber, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotografen ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung der Fotos gesondert vereinbaren.

 

V. Haftung

1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

3. Sollte auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, interne Buchungsfehler, Verkehrsstörungen) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.

4. Im Falle der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

5. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Aufnahmen nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller der jeweilogen Fotomaterialien.

6. Die Haftung wegen einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen der obigen Absätze 1 bis 4 unberührt

7. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

8. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

VI. Datenschutz

Die, zur Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Personenbezogene Daten (Name, Adresse) werden zum Zweck der Auftragserfüllung und zur Erfüllung der Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt 10 Jahre lang aufbewahrt. Der Fotograf verpflichtet sich, diese vertraulich zu behandeln.

Entstandene Fotos werden 2 Wochen in der Auswahlplattform von pictrs.de zu sehen sein. Fertig bearbeitete Bilder werden auf pictrs.de nochmals einen Monat zum Download bereit stehen, danach werden alle Bilder aus den Galerien gelöscht und alle, nicht vom Kunden ausgewählten Bilder. Ausgewählte, bearbeitete Bilder samt deren Raw-Dateien werden dauerhaft gespeichert zum Nachweis der Urheberschaft. Eine detaillierte Fassung entnehmen sie dem extra Formular zum Thema Datenschutz.

 

VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Auslieferungen ins Ausland.

2. Nebenvereinbarungen zum Vertrag oder den AGB bedarfen der Schriftform.

3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografs als Gerichtstand vereinbart.

 

VIII. Widerrufsbelehrung und Ausfallhonorar

1. Jeder Auftraggeber, hat ein Widerrufsrecht entsprechend den nachfolgenden Regelungen.

2. Jeder Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

3. Sollte der Auftraggeber den Auftrag nach Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen, oder der Termin aus anderweitigen, in der Verantwortungssphäre des Auftraggebers liegenden Gründen nicht stattfinden, so wird die Reservierungsgebühr einbehalten. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht. Der gebuchte Termin stellt bei verspäteter Absage einen Verdienstausfall dar. Ausnahme stellt die Absage durch den Fotografen dar, in dem Fall erfolgt die Rückzahlung bzw das Angebot eines Ersatztermines.

 

IX. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/ oder des durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Diese AGB gelten ab dem 01.06.2018 alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

Franziska Krause; Mansfelder Str. 43; 06108 Halle