Warum geben Fotografen keine Rohdaten heraus?

Kann ich die restlichen Bilder auch unbearbeitet haben?

Warum bekomme ich nur die bearbeiteten Bilder?

 

Immer öfter bekomme ich diese Fragen von Kunden oder auch von zukünftigen Brautpaaren gestellt.

Meine Antwort lautet fast immer: Nein. Natürlich möchte ich Kundenwünschen immer so gut es geht nachkommen, aber im Folgenden versuche ich euch meine Entscheidung etwas näher zu bringen.

Was sind sogenannte Rohdaten (RAW-Dateien) ?

Raw- Dateien entstehen direkt in der Kamera. Alle Daten eines Bildes werden unkomprimiert gespeichert. So ergeben sich für mich im Nachhinein viel mehr Möglichkeiten, Bilder zu bearbeiten und zu optimieren. Eine Kamera kann nie alles so genau abbilden, wie das menschliche Auge.

Unser Auge und unser Gehirn sorgen schon beim Sehen für eine gewisse "Entwicklung". Wir haben einen automatischen Weißabgleich und einen viel höheren Dynamikumfang, als es einem Kamerasensor möglich wäre. Das bedeutet, wir sehen viel mehr Tonwerte, viel mehr Abstufungen zwischen einzelnen Farben, zwischen schwarz und weiß. Eine Fotografie kann niemals alles genau so abbilden, wie wir es gerade sehen.

Bei strahlendem Sonnenschein sieht unser Auge den blauen Himmel und die grüne Wiese, aber bei einem Foto ist der Himmel entweder überstrahlt oder die Wiese im Verhältnis viel zu dunkel. Durch eine nachträgliche Bearbeitung kann man das Angleichen, oder einen gewissen Bildstil anwenden. 

 

Bei diesen Beispielfotos sieht man, dass das Original wenig Kontraste besitzt, es wirkt sehr flach, besitzt wenige dunkle Bereiche und ist insgesamt nicht sehr stimmungsvoll. Das fertige Bild hingegen spiegelt eine abendliche Stimmung wieder, es ist kontrastreich, warm und angenehmer.

Bildbearbeitung gehört zum Fotografenhandwerk - der individuelle Bildstil

Wie früher bei einem analogen Film, wird auch die RAW-Datei entwickelt (vergleichbar mit einem analogen Negativ).

Im Idealfall wird ein Fotografen nicht gebucht, weil er der Billigste oder der "Erstbeste" ist, sondern wegen seines Bildstils, seiner Bildsprache.

Zum Handwerk des Fotografen gehört eben nicht nur das Drücken des Auslösers, sondern auch die Bearbeitung und Entwicklung der Bilder im Nachhinein.

 

Ein gerne genommener Vergleich ist der, mit einem Bäcker.  

Wenn man zu einem Bäcker geht, möchte man die fertigen Brötchen bekommen und nicht die einzelnen Zutaten.

Ein weiterer Vorher-Nachher Vergleich in der Hochzeitsfotografie

Hier seht ihr  unbearbeitete Bilder aus einem meiner Hochzeitsshootings in Halle Saale aus dem Jahr 2019.

In der unteren Reihe sind die fertigen Fotos für das Brautpaar mit meinem eigenen Bildstil. Wenn Kunden die Farben nicht gefallen, oder sie Änderungen wünschen, kann man diese direkt an den Rohdaten vornehmen, wodurch die Bildqualität erhalten bleibt.

Unbearbeitete Fotos / Bearbeitung durch den Kunden können uns Fotografen schaden

Dieser Satz stellt den wohl wichtigsten Grund für mich dar, keine Rohdaten herauszugeben.

Allein schon bei den obigen Beispielfotos seht ihr, wie unterschiedlich die Bildwirkung sein kann. 

Unbearbeitete Fotografien genügen meinem künstlerischen Anspruch an eure Bilder nicht.

Ich möchte nie, dass solche Rohbilder von mir veröffentlicht werden, denn so bekommen mögliche Kunden den Eindruck, dass sie bei mir genau das bekommen. Es wirft also ungerechtfertigt ein schlechtes Bild auf meine Arbeiten. Besonders auch dann, wenn Kunden die Bilder nachträglich mit den vielfältigsten Filtern versehen und auf diversen social-media- Kanälen hochladen.

 

 

Hier nochmal ein etwas stärkerer Vergleich. Ich habe mit einer anderen Kamera experimentiert und dabei ist dieses stark unterbelichtete Foto entstanden. Das gefiel mir aber vom Bildaufbau so gut, dass ich es bearbeiten musste. Mit Veränderungen in der Helligkeit und den Farben ist es zu dem geworden, was mir als Fotografin gefällt. Das Vorher-Foto ist hier als solches unbrauchbar und weit entfernt davon, dass man es sich "in groß" an die Wand hängen möchte. Das Nachher-Bild hingegen hängt jetzt auf Forex in 60x40cm an der Wand.

Ein weiteres Argument bieten sogenannte Composings. Hier in den Beispielen sind es mehrere Ebenen Schnee, die hinzugefügt wurden. Ich als Fotograf habe ein fertiges Bild im Kopf und brauche dafür einzelne Bilder, die ich zusammenfüge. Unfertig sind diese Teilbilder unbrauchbar. Erst durch das Zusammenfügen mit anderen Elementen, sowie Farb- und Helligkeitsanpassungen tragen die fertigen Fotos meinen Fingerabdruck.

Gibt es Ausnahmen?

Natürlich- dies betrifft aber eher den Geschäftsbereich mit Businesskunden bzw Agenturen. Diese haben meist eine eigene Grafikabteilung, die die Bilder professionell bearbeiten ( die Angst um die "Entstellung" der eigenen Arbeit entfällt). Pressebilder werden zB auch unbearbeitet geliefert, um zu gewährleisten, dass keine Manipulationen stattgefunden haben, um somit die Authentizität zu sichern. 

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Kommentare: 5
  • #1

    Simon Mayer (Samstag, 18 September 2021 21:25)

    Bisher haben mir 8/10 Fotografen die Originalen RAW Dsteien nicht geben wollen. Die meisten Webseiten mit Artikeln ala "Warum du nie Original Dateien von einem Fotografen bekommen wirst" vergessen aber den Aspekt das es noch Kunden gibt die zwar die Bilder bearbeitet haben wollen aber ZUSÄTZLICH eben auch die Originale.

  • #2

    H.-P. Lan (Freitag, 18 Februar 2022 14:12)

    Ja ich kann das schon verstehen, dass ein Fotograf (die Fotografin ist immer mit gemeint) das unentwickelte Original nicht herausgeben möchte. Aber ist das denn auch rechtens, denn schließlich zahle ich ja für das Bild und seine Rechte daran. Könnte es nicht sein, dass mir z.B. in Ausnahmefällen eine bestimmte Auslegung beim "Finish" des Fotografen nicht zusagt.
    Nehmen wir ein Beispiel: Der Grundgeschmack des Fotografen tendiert zu einer eher warmen Stimmung in den Tönen, der Kunden (Kundin ist immer mit gemeint) ist aber eher "frischerem" und daher eher etwas kühlerem Ton zugetan.
    Arbeitet der Fotograf dann alle vom Kunden erworbenen Fotos noch einmal?
    Ich denke, man sollte dem Kunden schon die RAW-Daten zubilleigen. Man kann ja in jedem Fall die Metadaten entfernen, die des Fotografen Know How widerspiegeln könnten. (z.B. Kameradaten, Blende, ISO, Bel.-Zeit etc.).
    Die Begründung von Franziska Krause kann ich zwar teilweise nachvollziehen, ich glaube aber nicht, dass einer so guten Fotografin wie ihr, ein durch den Kunden "verhunztes" Foto in irgend einer Weise Schaden könnte.
    Ich denke weiterhin, dass es auf jeden Fall immer gut wäre, wenn Kunde und Fotograf vorher den Umfang des Arbeitergebnisses vereinbaren, dazu zählt auch die Form, der Umfang und die Art und Weise der Datenübergabe.
    Wie war das eigentlich früher? Konnte man da die Negative verlangen. Welche Regeln oder Gestze ga(e)lten da?

    Viele Grüße H.-P. Lan

  • #3

    The Octomore (Freitag, 27 Mai 2022 12:10)

    @Simon Mayer: Richtig, es gibt Kunden die die RAW-Dateien haben wollen, frägt sich nur wozu und ob sie darauf ein Anrecht haben. Geht es um eine weitere Bearbeitung der Fotos ist diese nach UrhG ohne Einwilligung des Urhebers ohnehin nicht gestattet, auch wenn der Kunde die RAW-Dateien ausgehändigt bekäme. Ein Anrecht auf die RAW-Datein hat der Kunde jedenfalls nicht.

    @H.-P. Lan: Richtig ist, ein Kunde eines Fotografen erwirbt Fotos und gewisse Rechte an den Fotos wenn er ihn beauftragt. Der weitverbreitete Irrtum hierbei ist aber, dass der Kunde dadurch umfassende Rechte an einem Foto erwirbt. Was er schon mal gar nicht erwerben kann ist das Urheberrecht an dem Foto. Dieses ist laut UrhG nicht auf Dritte übertragbar und verbleibt zeitlebens beim Fotografen. Was erworben werden kann, sind Nutzungsrechte wie z. B. eine JPEG-Datei beliebig oft auszudrucken, vom Fotolabor Abzüge erstellen lassen oder auf sozialen Netzwerken hochzuladen. Was man dadurch per se nicht erwirbt ist z. B. das Recht, das Foto nach belieben zu bearbeiten oder zu verändern. Ohne Einwilligung des Urhebers ist das ausgeschlossen. Dadurch erübrigt sich die Frage, "was ist, wenn mir die Bearbeitung des Fotografen nicht gefällt?" Wenn das der Fall sein sollte, muss der Kunde dies dem Fotografen mitteilen. Ob dies dann noch vom jeweiligen Auftrag abgedeckt ist hängt davon ab welcher Bearbeitungsaufwand vorher vereinbart wurde, bzw. wie sich die beiden in dem Fall einigen. Außerdem weiß der Kunde ja vorher, in welchem Stil der Fotograf seine Fotos bearbeitet, da er sich ja aufgrund von Referenzen für diesen entschieden hatte.
    Es ist dadurch auch völlig unerheblich, ob eine Bearbeitung der Fotos durch den Kunden dem Ruf des Fotografen tatsächlich schadet oder nicht, es ist schlicht und ergreifend nicht rechtens eine Foto zu bearbeiten, wenn ich nicht der Urheber bin oder mir dies vom Urheber nicht explizit gestattet wurde.
    Mal ganz ganz davon ab schadet ein "verhunztes" Foto dem Fotografen immer dann wenn sich jemand aufgrund dieses Fotos gegen den Fotografen entscheidet.
    Last but not least bleibt die Frage, "Wie war das damals mit den Negativen?" Da gibt es seit nun ca. 100 Jahren zig Gerichtsurteile dazu, die allesamt dem Fotografen das Recht zusprachen, über deren Verbleib zu entscheiden. Heute haben überwiegend RAW-Dateien die Negative ersetzt. Wendet man die Rechtsprechung vom Grundsatz her darauf an ist es einzig und allein das Recht des Fotografen über den Verbleib der RAW-Dateien zu entscheiden.

    Grüße
    The Octomore

  • #4

    Per (Donnerstag, 07 März 2024 09:47)

    Der Vergleich mit dem Bäcker hinkt. Die RAW Datei wäre der fertige Teig. Die Zutaten wären das Setting, die Perspektive, die gewählte Brennweite etc...

    Ansonsten kann ich verstehen, warum man die nicht rausgeben möchte, muss halt klar benannt werden.

    LG

  • #5

    Heinz Hättig (Montag, 18 März 2024 18:21)

    Zu analogen Zeiten wäre kein Mensch auf die Idee gekommen, die Negative einzufordern. Dafür gab es Nachbestellungen. Jetzt glaubt jeder, er könnte Bildbearbeitung. Das Foto bleibt (geistiges) Eigentum des Fotografen. Umgekehrt kann der Fotograf nicht ohne Erlaubnis besonders gelungene Fotos zu Werbe-, Wettbewerbs- oder kommerzielle Zwecken veröffentlichen. Gäbe er die Raw-Dateien weg, könnte er nicht mehr kontrollieren, was mit den Fotos passiert.